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   LAG Hamm, 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05   

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LAG Hamm, 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05 (https://dejure.org/2005,6939)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05 (https://dejure.org/2005,6939)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. Oktober 2005 - 10 TaBV 102/05 (https://dejure.org/2005,6939)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Beschlussverfahren, Gegenstandswerteinstweilige Verfügung auf Unterlassung einer Betriebsänderung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 23 Abs. 3 S. 2 RVG§ 111 BetrVG§ 85 Abs. 2 ArbGG
    Beschlussverfahren, Gegenstandswerteinstweilige Verfügung auf Unterlassung einer Betriebsänderung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Gegenstandswerts eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens unabhängig von Schwierigkeitsgrad und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit; Nachrangigkeit der Wertfestsetzung nach billigem Ermessen; Bestimmung des Wertes der anwaltlichen Tätigkeit bei ...

  • Judicialis

    RVG § 23 Abs. 3 S. 2; ; BetrVG § 111; ; ArbGG § 85 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschlussverfahren, Gegenstandswerteinstweilige Verfügung auf Unterlassung einer Betriebsänderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81

    Erheblicher Personalabbau als Betriebsänderung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05
    Vor diesem Hintergrund hält es die erkennende Kammer für sachgerecht, sich bei der Festsetzung des Gegenstandswertes die gesetzliche Regelung des § 17 Abs. 1 KSchG nutzbar zu machen und sich an den entsprechenden Zahlenwerken zu orientieren, wie sie das Bundesarbeitsgericht im Rahmen des § 111 BetrVG beim Personalabbau zugrunde legt (BAG, Urteil vom 02.08.1983 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 12; BAG, Urteil vom 10.12.1996 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 32; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 22. Aufl., § 111 Rz. 73 ff. m.w.N.).
  • LAG München, 01.09.1993 - 3 Ta 67/93

    Streitwert: Besetzung der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05
    Zutreffend ist zwar, dass gelegentlich auch anlässlich der Festsetzung des Gegenstandswertes in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren auf den Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit abgehoben wird (LAG München, Beschluss vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Hamburg, Beschluss vom 17.12.1996 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 37; LAG Köln, Beschluss vom 20.10.1997 - NZA-RR 1998, 275).
  • LAG Köln, 20.10.1997 - 12 Ta 263/97

    Gegenstandswert, nicht vermögensrechtliche Streitigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05
    Zutreffend ist zwar, dass gelegentlich auch anlässlich der Festsetzung des Gegenstandswertes in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren auf den Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit abgehoben wird (LAG München, Beschluss vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Hamburg, Beschluss vom 17.12.1996 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 37; LAG Köln, Beschluss vom 20.10.1997 - NZA-RR 1998, 275).
  • BAG, 09.11.2004 - 1 ABR 11/02

    Gegenstandswert bei Anfechtung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05
    Hiervon muss im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren immer dann ausgegangen werden, wenn um das Bestehen oder die Beachtung betriebsverfassungsrechtlicher Beteiligungsrechte gestritten wird, weil dieses Begehren weder auf Geld noch auf eine geldwerte Leistung gerichtet ist und seine Grundlage auch nicht in einem Verhältnis steht, dem ein Vermögenswert zukommt (BAG, Beschluss vom 09.11.2004 - NZA 2005, 70; LAG Hamm, Beschluss vom 12.06.2001 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 50).
  • LAG Hamm, 28.08.2003 - 13 TaBV 127/03

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Betriebsänderungen

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05
    Es kann aber auch nicht außer Betracht bleiben, dass in Fällen der vorliegenden Art lediglich die Sicherung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Betriebsänderungen nach den §§ 111 ff. BetrVG im Vordergrund steht (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 28.08.2003 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 165).
  • LAG Hamm, 11.05.2005 - 10 TaBV 61/05

    Wertfestsetzung im Beschlussverfahren einstweilige Verfügung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05
    Daran anknüpfend ist nach der Rechtsprechung der zuständigen Beschwerdekammern des erkennenden Gerichts im Interesse einer einfacheren und einheitlichen Handhabung, die zugleich der Rechtssicherheit dient, eine Bewertungsstaffel zugrunde zu legen, in deren Rahmen pro betroffenem Arbeitnehmer regelmäßig ein Teilwert von 666, 67 EUR (4.000,00 EUR : 6) in Ansatz zu bringen ist (LAG Hamm, Beschluss vom 07.03.2005 - 13 TaBV 139/04 - z.V.v.; LAG Hamm, Beschluss vom 11.05.2005 - 10 TaBV 61/05 -).
  • LAG Hamm, 07.03.2005 - 13 TaBV 139/04

    Gegenstandswert; Streitwert; einstweilige Verfügung; Unterlassung;

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05
    Daran anknüpfend ist nach der Rechtsprechung der zuständigen Beschwerdekammern des erkennenden Gerichts im Interesse einer einfacheren und einheitlichen Handhabung, die zugleich der Rechtssicherheit dient, eine Bewertungsstaffel zugrunde zu legen, in deren Rahmen pro betroffenem Arbeitnehmer regelmäßig ein Teilwert von 666, 67 EUR (4.000,00 EUR : 6) in Ansatz zu bringen ist (LAG Hamm, Beschluss vom 07.03.2005 - 13 TaBV 139/04 - z.V.v.; LAG Hamm, Beschluss vom 11.05.2005 - 10 TaBV 61/05 -).
  • LAG Köln, 09.06.1999 - 12 Ta 144/99

    Festsetzung des Gegenstandswertes; Einstweilige Verfügung zur Verhinderung der

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05
    Auch in der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte ist in Fällen der vorliegenden Art stets der Ausgangswert des § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO (heute § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG) zugrunde gelegt worden (LAG Hamburg, Beschluss vom 06.01.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 44; LAG Köln, Beschluss vom 09.06.1999 - NZA-RR 1999, 608; LAG Thüringen, Beschluss vom 28.07.1999 - AuR 2000, 39; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.11.2000 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 47; LAG Sachsen, Beschluss vom 11.12.2001 - AuR 2003, 35).
  • LAG Thüringen, 28.07.1999 - 8 Ta 62/99

    Streitwert: Unterlassungsantrag des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05
    Auch in der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte ist in Fällen der vorliegenden Art stets der Ausgangswert des § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO (heute § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG) zugrunde gelegt worden (LAG Hamburg, Beschluss vom 06.01.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 44; LAG Köln, Beschluss vom 09.06.1999 - NZA-RR 1999, 608; LAG Thüringen, Beschluss vom 28.07.1999 - AuR 2000, 39; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.11.2000 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 47; LAG Sachsen, Beschluss vom 11.12.2001 - AuR 2003, 35).
  • LAG Hamm, 31.05.2007 - 10 Ta 163/07

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren Mitbestimmung des Betriebsrats,

    Demgegenüber haben der besondere Schwierigkeitsgrad eines Verfahrens und/oder der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit keine oder nur eine untergeordnete Bedeutung für den Gegenstandswert eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens (LAG Hamm, Beschluss vom 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05 -).
  • LAG Hamm, 25.01.2008 - 13 Ta 818/07

    Gegenstandswert; Streitwert; einstweilige Verfügung; Unterlassung;

    In dem Zusammenhang entspricht es der ständigen Rechtsprechung beider Beschwerdekammern des Landesarbeitsgerichts Hamm (Beschl. v. 07.03.2005 - 13 TaBV 139/04; Beschl. v. 11.05.2005 - 10 TaBV 61/05; Beschl. v. 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05; Beschl. v. 05.03.2007 - 13 (6) Ta 787/06), sich bei einer Betriebsänderung in Form eines Personalabbaus an den Zahlenwerken des § 17 Abs. 1 KSchG zu orientieren und dabei den Grundfall von sechs Entlassungen mit dem Auffangwert des § 23 Abs. 3 S. 2 2. Hs. RVG in Höhe von 4.000,00 EUR und pro weiteren Arbeitnehmer einen Teilwert von 666, 67 EUR (4000,00 EUR : 6) in Ansatz zu bringen.
  • LAG Hamm, 25.06.2010 - 10 Ta 163/10

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren über Eilanträge auf Unterlassung und

    Die Beschwerdekammern des erkennenden Gerichts gehen in ständiger Rechtsprechung in Fällen, in denen es um eine Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG in Form eines Personalabbaus geht, unter Zugrundelegung der gesetzlichen Regelung des § 17 Abs. 1 KSchG für die Wertfestsetzung von einem Teilwert von 666, 00 EUR (4.000,00 : 6) für jeden von der Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer aus (LAG Hamm 07.03.2005 - 13 TaBV 139/04 - LAG Hamm 11.05.2005 - 10 TaBV 61/05 - LAG Hamm 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05 - LAG Hamm 05.03.2007 - 13 (6) Ta 787/06 -).
  • LAG Hamm, 02.02.2009 - 10 Ta 801/08

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Unterlassungsanträge des Betriebsrats;

    Auch in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten im Sinne des § 23 Abs. 3 Satz 2 ,RVG kann sich deshalb die Höhe des Gegenstandswertes jedenfalls regelmäßig sich nicht nach dem Schwierigkeitsgrad und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit richten (LAG Berlin, 16.10.2001 - 17 Ta 6150/01 - AE 2004, 92; LAG Hamm, 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05 - Wenzel, a.a.O., § 12 Rn. 441).
  • LAG Düsseldorf, 12.02.2008 - 6 Ta 44/08

    Grundsätze zur Berechnung des Streitwertes für Beschlussverfahren um

    Entsprechende Überlegungen hat auch das Landesarbeitsgericht Hamm in der Entscheidung vom 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05 - und 11.05.2005 - 10 TaBV 61/05 - angestellt.
  • LAG Hamm, 02.08.2010 - 10 Ta 269/10

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Eilantrag zur Unterlassung von

    Die Beschwerdekammern des erkennenden Gerichts gehen in ständiger Rechtsprechung in Fällen, in denen es um eine Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG in Form eines Personalabbaus geht, unter Zugrundelegung der gesetzlichen Regelung des § 17 Abs. 1 KSchG für die Wertfestsetzung von einem Teilwert von 666, 66 EUR (4.000:6) für jeden von der Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer aus (LAG Hamm 07.03.2005 - 13 TaBV 139/04 - LAG Hamm 11.05.2005 - 10 TaBV 61/05 - LAG Hamm 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05 - LAG Hamm 05.03.2007 - 13 (6) Ta 787/06 -).
  • LAG Düsseldorf, 06.04.2006 - 6 Ta 171/06

    Streitwertfestsetzung bei einstweiligem Rechtsschutz des Betriebsrats auf

    Im Hinblick auf die unterschiedliche Einschätzung in der Rechtsprechung und im Hinblick darauf, eine möglichst einheitliche Handhabung herbeizuführen unter Berücksichtigung des Einzelfalles, vermag die Kammer nicht der Rechtsprechung des LAG Hamm zu folgen, das bei derartigen Anträgen in Anlehnung an die Staffelung in § 17 KSchG für sechs Arbeitnehmer jeweils 4.000,-- EUR in Ansatz bringt, d. h. für jeden Arbeitnehmer 666, 67 EUR (vgl. auch Beschluss vom 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2012 - 3 Ta 164/12

    Streitwert, Wertfestsetzung, Beschlussverfahren, Interessenausgleich, Maßnahme,

    Es entspricht z.B. der langjährigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Hamm und des LAG Mecklenburg -Vorpommern, sich bei einer Betriebsänderung in Form eines Personalabbaus an den Zahlenwerken des § 17 Abs. 1 KSchG zu orientieren und dabei für die ersten sechs von der Maßnahme betroffenen Arbeitnehmer den Hilfswert von 4.000,00 EUR in Ansatz zu bringen (LAG Hamm v. 25.1.2008, 13 Ta 818/07; vom 10.10.2005, 10 TaBV 102/05 - zitiert nach Juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 16.11.2000, 1 Ta 67/00 - zitiert nach Juris).
  • LAG München, 19.10.2023 - 3 Ta 172/23

    Gegenstandswert, Unterlassungsanspruch, Betriebsrat, Mitbestimmungsrecht

    Beides hängt auch vom subjektiven Kenntnisstand und der Arbeitsweise des jeweils mit der Vertretung beauftragten Rechtsanwalts ab (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05 -), wodurch ein subjektives Element in die nach objektiven Maßstäben vorzunehmende Wertfestsetzung einflösse.
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